März 09 2011
Der Harley Auspuff für ein Bike mit Kultfaktor
Fahrzeuge, die auf unseren Straßen betrieben werden sollen, unterliegen strengen Auflagen und Vorschriften. Der amerikanische Bikebauer Harley Davidson hat längst den europäischen Markt erobert.
Amerika ist nicht nur das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, es ist auch das Land, aus dem sehr viele und international renommierte Fahrzeugbauer stammen. So auch der Bikebauer, in dessen Werkstätten Motorräder hergestellt werden, die heute auf globaler Ebene Kultstatus besitzen. Das sogenannte Custombike, hierbei handelt es sich um spezielle Motorräder, die speziell nach den Kundenwünschen gebaut werden und entsprechend hochpreisig ausfallen, wird auch in Deutschland immer beliebter.
Um ein Custombike herzustellen, kann ein Serienmotorrad verwendet werden, das durch einen entsprechenden Umbau neu gestaltet wird. In sehr vielen Fällen wird das Bike aber von Grund auf ganz speziell auf die Wünsche des Kunden abgestimmt. Vor allem in Amerika hat sich eine sehr umfangreiche Branche rund um diese besonderen Motorräder gebildet. In vielen Fällen kommen ein Harley Auspuff und andere Komponenten des amerikanischen Unternehmens zur Anwendung. Die meisten Motorradfahrer wünschen sich aber ein Motorrad, das über eine entsprechende Straßentauglichkeit und somit über die benötigte Zulassung für den Straßenverkehr verfügt. Damit diese erteilt wird, muss das Fahrzeug den aktuell geltenden Auflagen entsprechen. Trotz aller, oft sehr strengen Vorschriften und Bedingungen hat der Gesetzgeber aber durchaus die Möglichkeit eines Umbaus oder einer Umrüstung berücksichtigt. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO, beschreibt genau, welche Komponenten in welchem Umfang verändert werden dürfen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist in vielen Fällen eine Veränderung, so auch die der Abgasanlage, eintragungspflichtig. Für den Besitzer eines Fahrzeugs, das solche Umbauten aufweist, bedeutet dies, er muss das Motorrad bei einer amtlich zugelassenen Prüfstelle vorführen und die Veränderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Seit das Internet sich in allen Lebensbereichen derart etabliert hat, wie es heute der Fall ist, ist es für den ambitionierten Biker ohne großen Aufwand möglich, Zubehörteile für das Motorrad auch im Ausland zu erwerben. Doch hier ist eine entsprechende Vorsicht angeraten. Denn getreu dem Motto "andere Länder, andere Sitten" gelten im Ausland oft abweichende Regelungen in den Zulassungsbestimmungen. Wird ein solches Teil an einem Motorrad hier im Inland montiert, kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Dies würde auch dazu führen, dass kein Versicherungsschutz mehr bestünde. Zubehöranlangen, zu der natürlich auch der Auspuff und die gesamte Abgasanlage zählen, benötigen ein entsprechendes Genehmigungszeichen. Auch in Sachen Lärm gibt es vonseiten des Gesetzgebers klare Vorgaben, die es einzuhalten gilt. So muss ein sogenannter DB-Eater im Auspuff-Topf vorhanden sein, um eine unnötige Lärmentwicklung zu vermeiden. Im Laufe des Betriebs kann ein Zubehörtopf durchaus lauter werden. In solch einem Fall ist ein Austausch notwendig. Moderne Auspuffanlagen, die im Rahmen des Zubehörs veräußert werden, besitzen in vielen Fällen eine EG-ABE. In solch einem Fall befindet sich auf dem Auspufftopf eine entsprechende E-Nummern-Stempelung. Diese hat den Vorteil, dass sie die allgemeine Betriebserlaubnis, abgekürzt ABE in schriftlicher Form ersetzt. Auch eine zusätzliche Eintragung ist nicht notwendig, kann aber auf Wunsch natürlich vorgenommen werden.







